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Hausordnung der Nibelungenfestspiele gGmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Nibelungen Festspiele: den Heylshofpark und die Tribüne.


§ 2 Ziel und Zweck


Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Festspiele zu gewährleisten sowie das Gelände der Nibelungen Festspiele vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

§ 3 Gültigkeit

Die Besucher der Nibelungen-Festspiele, bestätigen mit Betreten des Festspielgeländes die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung.
Die Hausordnung hängt für jedermann sichtbar am Eingang des Festspielgeländes aus und kann vor Zugang zum Festspielgelände eingesehen werden. Die Hausordnung ist für alle Personen die sich auf dem Festspielgelände aufhalten verbindlich.
Eltern haften für ihre Kinder.


§ 4 Verhalten

Auf dem Festspielgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Handys sind während der Aufführung auszuschalten.
Schirme, sowie Getränke oder Flaschen sind auf der Tribüne nicht gestattet.
Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Um einen störungsfreien Ablauf der Aufführung zu gewährleisten, ist das Mitbringen von Säuglingen auf den Tribünenbereich während der Aufführung nicht gestattet.


§ 5 Einlasskontrolle

Die Einlasskontrolle findet am Haupteingang des Heylshof Park statt.
Eintrittskarten sowie Flanierkarten können hier, an der Abendkasse käuflich erworben werden und sind dem Festspiel-/Sicherheitspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
Vor Betreten der Tribüne sind dem Festspiel-/Sicherheitspersonal die Sitzplatzkarten vorzuzeigen.


§ 6 Film- und Fotoaufnahmen

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass auf dem Festspielgelände Film- und Fotoaufnahmen, für Fernsehen, Presse und soziale Medien angefertigt werden. Mit Betreten des Festspielgeländes erklären sich die Besucher mit der Anfertigung, der Verwertung und Veröffentlichung dieser Film- und Fotoaufnahmen einverstanden.


§ 7 Kleiderordnung

Die Besucher werden gebeten, sich -unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse- entsprechend der Veranstaltung elegant zu kleiden.


§ 8 Verbote

Es ist insbesondere nicht gestattet,
1. das Festspielgelände ohne gültige Eintrittskarte, Flanierkarte oder sonstige Einladung zu betreten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
2. bei Sitzplatzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,
3. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume ohne Genehmigung durch den Veranstalter zu betreten,
4. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
5. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Festspielgelände mitzubringen.
6. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,
7. Tiere auf das Festspielgelände mitzubringen,
8. außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche zu rauchen
9. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen
10. Speisen und Getränken mitzubringen und diese auf dem Festspielgelände zu verzehren


§ 9 Hausrecht

Dem Veranstalter steht auf dem gesamten Festspielgelände das alleinige Hausrecht zu. Den Anweisungen des Festspiel- /Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann mit einem Ausschluss von den Nibelungen Festspielen -ohne Entschädigung für die Eintrittskarte- und/oder dem Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Das Festspiel- /Sicherheitspersonal ist berechtigt im Namen des Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.


§ 10 Jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Das Festspiel- /Sicherheitspersonal ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren.


§ 11 Schäden und Haftungsbeschränkung

Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Die Haftung des Veranstalters für etwaige Sach- oder Personenschäden, ist auf den gesetzlichen Umfang beschränkt.


Nibelungenfestspiele gGmbH
Von-Steuben-Str. 5
67549 Worms

Ticket-Hotline: 01805-337171*

*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz / Mobilfunk max. 0,42 €/Min

 

Nibelungenfestspiele gGmbH
der Stadt Worms

Von-Steuben-Straße 5
67549 Worms
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