1. Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Nibelungenfestspiele gGmbH der Stadt Worms (im folgenden Festspiele) und ihren Besuchern hinsichtlich
- der Bestellung von Eintrittskarten
- des Erwerbs von Eintrittskarten
- des Besuchs von Veranstaltungen
- der Vermittlung von Festspiel-Arrangements
1.2
Mit Bestellung von Karten für eine der Veranstaltungen der Festspiele erkennt der Besteller die AGBs als verbindlich an.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne und Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von den Festspielen herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler oder sonstiger Mitwirkender in tragenden Rollen oder die seitens der Festspiele unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes bleiben vorbehalten. Für unzutreffende Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernehmen die Festspiele keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
3.1
Die Vorverkaufsstelle der Festspiele ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der
Festspiele angegeben Zeiten geöffnet.
3.2
Die Abendkasse für die Veranstaltung des Open-Air-Theaters vor dem Wormser Dom öffnet in der Regel mit Parköffnung vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An den Abendkassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die jeweilige Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
3.3
Die Abendkasse für weitere Veranstaltungen der Festspiele im Rahmenprogramm öffnet in der Regel 30 Minuten vor der jeweiligen Aufführung. An diesen Abendkassen werden nur Eintrittskarten für die jeweilige Vorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
3.4
Bei Matineen/Nachmittagsvorstellungen gelten die Kassen-Öffnungszeiten analog Ziff.3.3.
4. Kartenverkauf
4.1
Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.
4.2
Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung.
4.3
Die Bestellung erfolgt mit schriftlicher Bestätigung. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten ausschließlich per Vorkasse. Bestellung und Zahlung ersetzen nicht die Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des Vertragsangebotes seitens der Festspiele.
4.4
Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Die Festspiele können dieses Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die Auslieferung der bestellten Eintrittskarten steht der Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung gleich. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Versand der bestellten Eintrittskarten beim Kunden zustande.
4.5
Bezahlung ist nur per Vorauskasse möglich. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich, etwaige Fehler gehen zu Lasten des Bestellers.
4.6
Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellte Eintrittskarten, die im Verschulden der Festspiele liegen, werden zu Lasten der Festspiele nach Rückgabe kostenlos ersetzt oder getauscht. Sollte ein Umtausch aufgrund des Verkaufsstandes nicht möglich sein, erstatten die Festspiele den Kaufpreis zurück.
4.7
Der Vorverkauf findet außer zu Kassenöffnungszeiten auch bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Für Kooperationspartner übernehmen die Festspiele keine Haftung.
4.8
Bei jeder Bestellung über das Internetportal wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 4,95 Euro für einen unversicherten Brief oder 7,95 Euro für ein Einwurfeinschreiben im Inland berechnet.
5. Reservierungen, Rückgabe und Umtausch
5.1
Reservierungen sind nicht möglich. Kurzfristig bestellte Karten für die Abendkasse, müssen eine halbe Stunde vor der entsprechenden Veranstaltung abgeholt werden. Bis dahin nicht abgeholte Karten werden, wenn möglich, weiter verkauft. Sollten diese nicht mehr verkauft werden können, werden sie dem Besteller in Rechnung gestellt.
5.2
Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach dem Verlassen der Kartenzentrale/Tages-/Kasse nicht mehr möglich.
5.3
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten oder auf das Stornieren von Arrangements und/oder deren einzelne Bestandteile. Für verfallene Karten und nicht angetretene Arrangements sowie deren einzelne Bestandteile wird kein Ersatz gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
5.4
Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur erstellt werden, wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 5 Euro pro Auftrag erhoben. Auch bei Ausstellung einer Ersatzbescheinigung behalten die Originaleintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.
6. Ermäßigungen
6.1
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung ist spätestens beim Kauf der Karten nachzuweisen. Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
6.2
Rabatte können nicht kombiniert werden. Einlass mit ermäßigten Tickets kann nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Einlass-/Ordnungspersonal angewiesen, den Differenzbetrag zur Vollzahlerkarte an der Kasse kassieren zu lassen.
7. Haftung
7.1
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haften die Festspiele lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Festspiele oder Erfüllungsgehilfen der Festspiele beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8. Abbruch
8.1
Die Aufführung findet auch bei ungünstiger Witterung statt.
8.2
Sollten die Festspiele wegen witterungsbedingter Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitwirkenden und der Besucher eine bereits begonnene Aufführung in oder nach der Aufführungspause abbrechen müssen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. In einem solchen Fall gilt die Leistung als erbracht.
8.3
Anderweitige Ansprüche wegen des Abbruchs sind ebenfalls ausgeschlossen, insbesondere werden anderweitige Aufwendungen des Besuches z. B. Anfahrtskosten/Übernachtungen sowie Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren nicht ersetzt.
9. Sonstiges
9.1
Der Einlass erfolgt 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer die nach Beginn der Aufführung eintreffen, haben keinen Anspruch auf Einlass.
9.2
Es stehen aus Sicherheitsgründen nur begrenzt Rollstuhlplätze und je 1 Platz für eine Begleitperson pro Vorstellung zur Verfügung. Rollstuhlfahrer können nur mit speziellen Rollstuhlfahrer-Tickets über den barrierefreien Eingang eingelassen werden; ein Zutritt mit Sitzplatzkarten für den Tribünenbereich ist nicht möglich.
9.3
Kinder sind nur in Begleitung ihrer Eltern berechtigt, Veranstaltungen der Hauptinszenierung zu besuchen. Um einen störungsfreien Ablauf der Aufführung zu gewährleisten, ist das Mitbringen von Säuglingen auf den Tribünenbereich während der Aufführung nicht gestattet. Das empfohlene Mindestalter für den Besuch der Veranstaltungen liegt bei 13 Jahren.
9.4
Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
9.5
Das Mitbringen von Speisen und Getränken und das Rauchen auf der Tribüne und in den Tribünenaufgängen ist nicht gestattet.
9.6
Sperrige oder gefährliche Gegenstände (Schirme, Kinderwagen, Rollatoren etc.) dürfen nicht mitgeführt werden. Diese Gegenstände müssen an einem der Eingänge der Tribüne abgestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für einen Verlust dieser Gegenstände.
9.7
Wir empfehlen (aus Sicherheitsgründen), keine Rucksäcke oder Taschen mitzubringen. Mitgebrachte Taschen und Rucksäcke werden im Rahmen der Einlasskontrolle geprüft.
9.8
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9.9.
Es gilt ergänzend die untenstehende Hausordnung, welche wesentlicher Bestandteil des Besuchervertrags ist. Die Besucher werden insoweit insbesondere auf die dortigen Regelungen zum Zutritt zur Veranstaltung, zum Ausschluss von der Veranstaltung, zu verbotenen Gegenständen und Verhaltensweisen, zum Jugendschutz sowie zum Haftungsausschluss hingewiesen.
10. Hausrecht
10.1
Die Festspiele üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
10.2
Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
10.3
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher die Tribüne sofort
ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Lautsprecherdurchsagen ist zu achten.
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen
11.1
Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtliehen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht erlaubt.
11.2
Bei Zuwiderhandlungen sind die Festspiele berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von den Festspielen eingezogen und verwahrt und wird dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat und die Löschung durchgeführt wurde.
11.3
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den, durch die Festspiele oder deren Vertragspartner, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
12. Datenschutz und Datenverarbeitung
12.1
Die Festspiele bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von den Festspielen in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
12.2
Die Festspiele sind dazu berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
12.3.
Teilnahmebedinungen Gewinnspiele und Datenverwendung: Teilnehmen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gewinner werden im Anschluss an den kommunizierten Einsendeschluss unter allen Teilnehmern zufällig ausgelost. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Gewinner werden in Facebook mit einer Privatnachricht benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12.4.
Auskunftsrecht: Wir informieren Sie auf schriftliche Auskunftsanfrage über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Anfrage bitte an die unten stehende Adresse richten. Die Einwilligungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Löschung bzw. Sperrung der über Sie gespeicherten Daten. Stehen der Löschung gesetzliche Speicherfristen entgegen, wird eine Sperrung der Daten vorgenommen. Wenden Sie sich bitte hierzu schriftlich an folgende Adresse: Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms, Datenschutzbeauftragter, Von-Steuben-Str. 5, 67549 Worms
13. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtstand
Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms.
14. Hinweise
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Die Nibelungenfestspiele gGmbH der Stadt Worms ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
„Dies ist das Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es folgt die Hausordnung.“
Nibelungenfestspiele gGmbH
Von-Steuben-Str. 5
67549 Worms
*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz / Mobilfunk max. 0,42 €/Min
Von-Steuben-Straße 5
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